Die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für die im VPK-Landesverband Berlin organisierten Träger und Einrichtungen soll gewährleisten, dass sie den hohen qualitativen und ethischen Ansprüchen gerecht werden, die an ihre Arbeit gestellt sind. In diesem Zusammenhang verpflichten sich unsere Mitglieder zur Einhaltung der Qualitätsstandards, die in einer Selbstverpflichtungserklärung festgehalten sind.
Das Land Berlin hat mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Verband privater Träger der freien Kinder- und Jugend- und Sozialhilfe (VPK) am 15. Dezember 2006 den Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag umfasst neben dem Geltungsbereich des § 78a SGB VIII auch Verfahrensregelungen und Bestimmungen für dort genannte Leistungen auf der Grundlage des § 77 SGB VIII. Der Vertrag ist Ausdruck des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien. Er berücksichtigt die Interessen der Leistungserbringer hinsichtlich einer einheitlichen planungssicheren Handlungsgrundlage ebenso wie die Interessen des Landes Berlin, die Kostenentwicklung in der Jugendhilfe zu dämpfen und eine stärkere Transparenz von Kosten und Leistungen zu erreichen.