Der Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. ist ein Zusammenschluss von Personen und Personenvereinigungen, die in humanitärer und pädagogischer Verantwortung als Träger privater Einrichtungen Leistungen auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen des SGB VIII sowie in angrenzenden Fällen des SGB XII erbringen.
Wir beraten und unterstützen unsere Mitglieder in allen Belangen, die sie als Träger privater Einrichtungen betreffen. Wir vertreten unsere Mitglieder gegenüber allen gesellschaftlichen Kräften mit dem Ziel, die Verwirklichung des Rechts junger Menschen auf Erziehung zu selbständigen und verantwortungsbereiten Persönlichkeiten in sozialer Gemeinschaft zu ermöglichen. Diese Aufgabe beinhaltet vorrangig die Unterstützung der Mitglieder des Verbandes in ihrem helfenden Bemühen um Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen durch den Schutz vor Gefahren, den Ausgleich von Benachteiligungen und die Schaffung positiver Lebensbedingungen.
Der Verband will in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe die Bildung, Erziehung, therapeutische Behandlung, Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation junger Menschen fördern. Dies geschieht vor allem durch:
- die Förderung der Weiterentwicklung der Hilfen für junge Menschen durch Publikationen, Kongresse und den Austausch wissenschaftlicher, medizinischer, rechtlicher und sozialpolitischer Informationen
- den Erfahrungsaustausch von Einrichtungen der Jugendhilfe oder des Gesundheitswesens untereinander in den verschiedenen Regionen
- Vermittlung von Angeboten zur fachlichen Fort- und Weiterbildung für Leitung und Mitarbeiter aller Einrichtungen der jeweiligen Praxisfelder
Mit dieser Zielsetzung trägt der Verband zur Erfüllung der Leitziele des Gesetzgebers bei, nach dessen Vorstellung die Jugendhilfe durch eine Vielfalt von Trägern und Arbeitsformen gekennzeichnet ist und deren Selbständigkeit zum Wohl junger Menschen geachtet werden soll. Er hilft, die im SGB VIII betonte Förderung der Vielfalt der Jugendhilfe zu gewährleisten.
Ferner wird mit dieser Zielsetzung und mit den entsprechenden Aktivitäten ein Beitrag zur Ermöglichung der gesetzlich angestrebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe auf privater Basis zum Wohl, d.h. im Sinne von Bedürfnissen und Wünschen junger Menschen und ihrer Familien, geleistet.
Der VPK-Landesverband Berlin e.V. ist als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt.